Allgemeine Geschäftsbedingungen des Therapieplatzvermittlungsdienst des DPNW
Stand: 1. Mai 2023
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („“AGB“) gelten für alle Dienstverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Nutzer“) über die Plattform www.terminservice-psychotherapie.de mit dem Deutschen Psychotherapeuten Netzwerk (nachfolgend „DPNW“), vertreten durch den Vorstand, schließt.
- Für alle Leistungen und Angebote des DPNWs hinsichtlich der Therapievermittlung gelten – vorbehaltlich individueller Vereinbarungen – ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbestimmungen.
Es wird zur Vereinfachung einheitlich die maskuline Bezeichnung der Vertragsparteien verwendet. - Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nicht anerkannt, es sei denn, das DPNW stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Der Nutzer ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Das DPNW ist berechtigt eine Vermittlung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Insbesondere, wenn es um Beschwerden geht oder gesetzliche Gründe dagegensprechen. Auch dem Nutzer steht es frei, den Vertrag ohne Angaben von Gründen innerhalb der vereinbarten Frist zu kündigen. In beiden Fällen bleibt der Honoraranspruch, für die bis zur Ablehnung der Vermittlung erbrachten Leistungen erhalten. - Ein Vertrag mit Menschen mit Therapieplatzbedarf kommt nicht zustande.
§ 2 Beschreibung und Inhalt des Therapievermittlungsdienstes
- Der Terminservice erbringt die Dienstleistung gegenüber dem Nutzer in der Form, dass auf der Internetseite www.terminservice-psychotherapie.de eine Plattform geschaffen wird, indem approbierte Psychotherapeuten freie Therapieplätze melden können. Diese Plätze werden dann durch den Therapieservice an einen entsprechenden Patienten vermittelt.
- Approbierte Psychotherapeuten sind gesetzlich dazu verpflichtet, 50 oder 100 Minuten pro Woche für Terminvereinbarungen zur Verfügung zu stehen.
Diese Leistung wird durch den Terminservice des DPNWs übernommen. - Ziel der Internetseite www.terminservice-psychotherapie.de ist es, Menschen mit Therapieplatzbedarf an approbierte Psychotherapeuten zu vermitteln. Der Anbieter selbst ist kein Dienstleister, der Therapien durchführt. Das DPNW agiert lediglich in informierender und vermittelnder Funktion.
- Die Therapieplatzvergabe des DPNWs übernimmt die telefonische Erreichbarkeit der Nutzer und kümmert sich um die Anrufannahme, Terminvergabe sowie Warteliste.
Der Nutzer entscheidet letztlich selbstständig, ob er mit dem (zukünftigen) Patienten einen Behandlungsvertrag schließen möchte. - Die Vermittlung erfolgt durch fachlich qualifiziertes Personal (psychologisch-technische Assistentenen,cPsychologie- oder Psychotherapie-Studierende im Masterstudiengang, Psychotherapeuten in Ausbildung).
- Der Nutzer ist verpflichtet alle zur Ausführung der Dienstleistung nötigen Daten, Informationen und Unterlagen rechtzeitig und bei Änderungen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
- Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern des DPNWs zur Umsetzung der telefonischen Erreichbarkeit, es sei denn, es gibt eine anders lautende vertragliche Regelung.
§ 3 Verhältnis zwischen Vermittler und Nutzer
- Zwischen Anbieter und Nutzern kommt bei Inanspruchnahme des Services ein Vertragsverhältnis zustande.
- Dem DPNW trifft keine Pflicht zu einer erfolgreichen Vermittlung. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die Personen durch die Nutzung des Vermittlungsdienstes entstehen.
- Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache Derer Vertragstext steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.
§ 4 Preise
- Alle Preise, die auf der Webseite angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (brutto).
- Die monatlichen Gebühren betragen 48€/Monat für Nichtmitglieder des DPNW, für DPNW-Mitglieder 35€. Bei jährlicher Abbuchung betragen die Gebühren 480€/Jahr für Nichtmitglieder des DPNW, für DPNW-Mitglieder 350€.
§ 5 Zahlungsmodalitäten
- Die Zahlungsmethoden richten sich nach der Vereinbarung der Parteien.
- Die Zahlung der Gebühren ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Nutzer bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Der Vertragspartner hat er dem DPNW Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
- Die Verpflichtung des Nutzers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch das DPNW nicht aus.
§ 6 Weitergabe von Daten
- Die Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen einer erteilten Einwilligung.
- Die erhobenen Daten werden von dem DPNW zur Durchführung des Vertrages und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen – unter Einhaltung der unions- und bundesrechtlichen Datenschutzbestimmungen – erhoben, verarbeitet und genutzt.
- Ein Weiterverkauf oder sonstige Weitergabe von Daten an Dritte findet nicht statt.
§ 7 Widerrufsrecht
- Unternehmer haben kein Widerrufsrecht.
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
- Vorliegend richtet sich das Angebot des Terminservices ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 8 Haftung auf Schadensersatz
- Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit des Nutzers aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. - Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Der Anbieter haftet nicht für den entgangenen Gewinn gegenüber dem Nutzer.
- Der Anbieter haftet nicht für eine Nichterreichbarkeit der Website, die nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist.
Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg. - Für technische Störungen sowohl im Rahmen der Annahme von Gesprächen als auch bei der Übertragung der Daten übernimmt das DPNW keine Haftung.
Die Einschränkungen nach Absatz 1 bis 5 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. - Im Rahmen sonstiger möglicherweise bestehender Vertragsverhältnisse zwischen Anbieter und Nutzern haftet der Anbieter, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 9 Kündigung
- Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf vereinbarter fester Vertragslaufzeiten ist ausgeschlossen.
- Die Kündigung des Terminservices kann bei monatlicher Buchung zum Ende des Quartals, bei Jahresbuchung zum Ende des Jahres erfolgen.
- Der Nutzer kann den Terminservice jederzeit bei monatlicher Buchung zum Ende des Quartals, bei Jahresbuchung zum Ende des Jahres in Textform (wahlweise schriftlich, per Fax, oder per E-Mail) kündigen.
Kündigt der Nutzer den Vertrag aus wichtigem Grund, der nicht auf vertragswidrigem Verhalten beruht, so hat das DPNW einen Anspruch auf Deckung der bereits entstandenen Kosten.
Kündigt der Nutzer den Vertrag aus wichtigem Grund, der auf vertragswidrigem Verhalten des DPNWs beruht, so hat das DPNW keinen Anspruch auf Deckung der bereits entstandenen Kosten, soweit die bereits erbrachten Leistungen für den Nutzer infolge der Kündigung ohne Interesse sind. - Kommt der Nutzer mit der Überweisung zur Kostendeckung in Verzug, so ist der Anbieter nach erfolgter Mahnung zur Kündigung berechtigt.
Unterlässt der Nutzer die vereinbarte Mitwirkung gemäß § 2 Absatz 6, ist das DPNW zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Kostendeckung beleibt in diesen Fällen voll bestehen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des DPNWs bleiben unberührt. Ansonsten gelten die gleichen Kündigungsfristen wie durch den Nutzer.
§ 10 Urheberrechte/ Rechte Dritter
- Das Urheberrecht an dem erstellten System verbleibt beim Anbieter.
- Der Nutzer versichert die Richtigkeit seiner Angaben und dass er an den übermittelten Inhalten die entsprechenden Rechte besitzt. Sofern der Anbieter diesbezüglich von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt der Nutzer den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
§ 11 Geheimhaltung
- Vertrauliche Informationen sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Datenbanken, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.
- Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Information Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung des Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.
- Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlicher Angestellten, und/ oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
- Die Geheimhaltungspflicht nach Absatz 2 gilt nicht für Informationen,
- die der jeweils anderen Partei bei Vertragsschluss bereits bekannt waren,
- die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die jeweilige Partei bereits veröffentlich waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
- die die jeweils andere Partei ausdrücklich freigegeben hat,
- die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und die Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
- die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/ oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.
- Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ des Therapievermittlungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte tritt eine Vereinbarung, die sinngemäß dem Inhalt der unwirksamen Bestimmung entspricht. Ist dies nicht erfolgt, gelten soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.