Privatpraxen und Kostenerstattungspraxen
Unser Dienst wird auch Privatpraxen und Kostenerstattungspraxen angeboten. Diese bekommen Privatpatient*innen und Beihilfepatient*innen zugewiesen (sofern diese nicht zu einem bestimmten Kassen-Therapeut*innen wollen).
Erstattungspraxen bekommen zunächst die Privatpatient*innen, dann Kassenpatient*innen, die in zumutbarer Zeit keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen/r Therapeut*in bekommen können. Es können gleich Kassentherapeut*innen aus dem Netzwerkpool benannt werden, die keinen Platz frei haben, so dass sich der/die Patient*in die Suche spart. Zudem wird Hilfe bei der Notwendigkeitsbescheinigung angeboten.